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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von

Hills Car Rental La Nucia, Alicante

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Hills Car Rental (nachfolgend „Vermietung“) und dem Mieter aus der Anmietung von Fahrzeugen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

 

2. Vertragsschluss und Mietgegenstand

2.1. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Fahrzeug in Empfang nimmt und die Vertragsbedingungen durch seine Unterschrift anerkennt.

2.2. Bei dem Mietgegenstand handelt es sich ausschließlich um das im Mietvertrag genannte Fahrzeug einschließlich der im Übergabeprotokoll festgelegten Zubehör- und Ausstattungsgegenstände.

2.3. Erforderliche Dokumente für die Erstellung des Mietvertrags
Für die Erstellung des Mietvertrags ist es verpflichtend, eine Kopie eines gültigen Führerscheins (Vorder- und Rückseite) sowie eines Personalausweises oder Reisepasses des Fahrers vorzulegen. Diese Dokumente sind notwendig, um die Identität des Mieters zu überprüfen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Stellen Sie sicher, dass die Dokumente gut lesbar sind und sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden.

 

3. Mietdauer und Rückgabe

3.1. Die Mietdauer richtet sich nach den im Mietvertrag genannten Terminen.

3.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

3.3. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters.

3.4. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter eine zusätzliche Tagesmiete sowie etwaige Kosten für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs durch den Vermieter zu zahlen.

 

4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

4.1. Der Mietpreis richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Tarifen und wird im Mietvertrag festgehalten.

4.2. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3. Der Mietpreis ist im Voraus oder gemäß den im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen zu entrichten.

 

5. Pflichten des Mieters

5.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.

5.2. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht untervermieten oder Dritten zur Verfügung stellen.

5.3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

5.4. Der Mieter muss das Fahrzeug in demselben Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat, abgesehen von normaler Abnutzung.

5.4. Nutzungsvoraussetzungen und Altersvoraussetzungen:

  • Der Mieter muss das Fahrzeug unter folgenden Bedingungen nutzen: Das Fahrzeug darf nicht zum Schieben oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers verwendet werden.

  • Es dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, wie z. B. die Montage von Dachgepäckträgern, Gepäck oder Gütern auf dem Dach.

  • Das Fahrzeug darf nicht für Sportveranstaltungen, Schulungen jeglicher Art oder zum Testen von Fahrzeugteilen, Zubehör oder Produkten verwendet werden.

  • Das Fahrzeug und alle dazugehörigen Teile oder Werkzeuge dürfen nicht übertragen, verkauft, untervermietet, verpfändet oder verliehen werden.

  • Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren werden. Sollte der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und einen Unfall verursachen, haftet der Mieter in vollem Umfang für sämtliche Schäden gegenüber allen Beteiligten.

  • Das Fahrzeug darf Spanien nicht verlassen.

  • Der Kilometerzähler darf nicht manipuliert oder versiegelt werden. Schäden am Kilometerzähler sind vom Mieter zu melden. Die Kilometerzahl wird mit dem Kilometerzähler oder bei defektem Zähler mit Hilfe von Karten gemessen.

  • Jedes Fahrzeug ist mit einem Ortungssystem ausgestattet.

  • Der Mieter muss das Fahrzeug anhalten und stilllegen, wenn eine Störung auftritt oder eine Warnleuchte auf eine Störung hinweist, und sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

  • Das gemietete Fahrzeug darf nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern zu gewerblichen oder industriellen Zwecken genutzt werden, es sei denn, dies ist Gegenstand des Mietvertrages.

  • Für den Transport von Gütern, die gemäß den geltenden Transportvorschriften als Sondergüter eingestuft sind, dürfen Nutzfahrzeuge nicht eingesetzt werden.

  • Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten, einschließlich der Verwendung von E-Zigaretten, E-Zigaretten oder anderen Formen des Rauchens. Auch das Trinken von Alkohol im Fahrzeug ist verboten.

  • Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und seinem angegebenen Beifahrer gefahren werden. Der Mieter muss bei Mietbeginn mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

  • Blitzer und Verkehrsverstöße: Der Mieter ist verantwortlich für alle mit dem Fahrzeug verbundenen Verkehrsverstöße, einschließlich Bußgeldern oder Strafen, die durch die Nutzung des Fahrzeugs bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsverstößen entstehen, z. B. durch Blitzer. Alle anfallenden Gebühren, Bußgelder oder Strafen werden dem Mieter in Rechnung gestellt, und der Mieter verpflichtet sich, diese umgehend zu begleichen. Sollte der Mieter die Zahlung verweigern, behält sich das Vermietunternehmen das Recht vor, die Strafen sowie zusätzliche Verwaltungsgebühren in Rechnung zu stellen.

 

6. Versicherung und Haftung

6.1. Vollkaskoversicherung mit All-Risiko-Schutz

  • Die Vollkaskoversicherung mit All-Risiko-Schutz deckt Schäden am Mietfahrzeug, die durch einen Unfall oder ein unvorhergesehenes Ereignis entstehen, unter der Voraussetzung, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen gesetzlich verbotenen Substanzen stand.

  • Der Versicherungsschutz greift ausschließlich bei Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Schäden unverzüglich zu melden und die Unfallumstände wahrheitsgemäß zu dokumentieren.

  • Bei nachweislichem Verstoß gegen die genannten Bedingungen erlischt der Versicherungsschutz, und der Mieter haftet in voller Höhe für entstandene Schäden.

  • Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden infolge grober Fahrlässigkeit sowie Schäden durch nicht autorisierte Fahrer oder Nutzungen außerhalb des vereinbarten Mietzwecks.

6.2. Unfälle und Diebstahl: Im Falle eines Unfalls muss der Mieter den Vermieter unverzüglich über den gesamten Vorfall informieren

und füllen Sie einen Unfallbericht mit allen Angaben zur gegnerischen Partei und etwaigen Zeugen aus. Als Beweis müssen außerdem Fotos angefertigt und umgehend an den Vermieter geschickt werden.

6.3. Die zuständigen Behörden müssen benachrichtigt werden, wenn eine Partei verletzt wird. Der Mieter darf das gemietete Fahrzeug nach Möglichkeit nicht verlassen, ohne die notwendigen Vorkehrungen zu seiner eigenen Sicherheit zu treffen.

6.4. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter Anzeige bei der Polizei erstatten und eine Kopie an den Vermieter senden. Der Mieter kann den Vermieter telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

6.5. Haftung für Diebstahl: Das Vermietunternehmen haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen, die sich während der Mietdauer im gemieteten Fahrzeug befinden.

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7. Treibstoff- und Betriebskosten

7.1. Der Mieter übernimmt das Fahrzeug vollgetankt und ist verpflichtet, es vollgetankt zurückzugeben.

7.2. Sämtliche Betriebskosten während der Mietzeit wie Treibstoff oder Maut gehen zu Lasten des Mieters.

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8. Kündigung

8.1. Die Stornierung eines Automietverhältnisses ist nur bis spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Erfolgt die Stornierung später, behält sich Hills Car Rental das Recht vor, den vollen Betrag einzubehalten. Die Stornierung muss per E-Mail erfolgen, um wirksam zu sein.

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9. Beschränkung der Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

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10. Datenschutz

Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln und ausschließlich für die Abwicklung des Mietvertrages zu verwenden.

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11. Zuständiges Gericht und anwendbares Recht

11.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist das zuständige Gericht in Alicante, Spanien, zuständig.

11.2. Es gilt spanisches Recht.

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12. Heilsklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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